Unsere Klienten ...

… gehören zum Personenkreis mit Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII.

Zur Aufnahme in unser Betreutes Wohnen benötigen sie eine Kostenzusage vom
Landschaftsverband Rheinland.

Wir sind bei der Antragstellung gerne behilflich!

In Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen, ist eine Kostenbeteiligung
der Klienten nach Prüfung durch den LVR möglich.

Wir betreuen Menschen mit:

Körperbehinderungen
Geistiger Behinderung
Psychischer Behinderung
Suchtkranke
Chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke
Menschen mit einer Doppeldiagnose