Unsere Klienten ...
… gehören zum Personenkreis mit Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII.
Zur Aufnahme in unser Betreutes Wohnen benötigen sie eine Kostenzusage vom
Landschaftsverband Rheinland.
Wir sind bei der Antragstellung gerne behilflich!
In Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen, ist eine Kostenbeteiligung
der Klienten nach Prüfung durch den LVR möglich.
Wir betreuen Menschen mit:
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Körperbehinderungen |
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Geistiger Behinderung |
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Psychischer Behinderung |
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Suchtkranke |
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Chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke |
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Menschen mit einer Doppeldiagnose |